Wie lange darf ich nach einer OP nicht sitzen?

Nach Operationen, die lediglich den Wirbelkanal erweitern oder aber nach Versteifungsoperationen wird kein Sitzverbot ausgesprochen.

Operationen an der Halswirbelsäule (HWS) haben ebenfalls kein Sitzverbot zur Folge.

Bei Bandscheibenoperationen an der Lendenwirbelsäule (LWS) wird nur dann ein Sitzverbot ausgesprochen, wenn neben dem Bandscheibenvorfall selbst auch Gewebe aus dem Bandscheibenraum entfernt werden muss (um einen weiteren Bandscheibenvorfall zu vermeiden). Sofern nur der Bandscheibenvorfall alleine entfernt wird, ist kein Sitzverbot nötig.

Ob ein Sitzverbot erforderlich ist, kann erst während der OP entschieden werden. Das Sitzverbot sollte in den ersten 4 Wochen konsequent eingehalten werden, in den folgenden 2 Wochen dann etwas gelockert. Hierbei ist dann kurzzeitiges Sitzen für etwa 10-15 Minuten (z.B. zum Essen) erlaubt. Der Toilettengang ist vom Sitzverbot selbstverständlich ausgenommen.

Der Transport nach Hause und in die Reha-Klinik erfolgt in einer leicht schrägen Sitzposition.

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer